Wandertour: 143
Wanderführer: Wanderführer Ruhrgebiet
Wanderkarte: Hagen und das Ardeygebirge, Nr. 17 (LVA NRW)
Region: Ruhrgebiet
Länge: 8,1 km
Gehzeit netto (brutto): 2 Std. 13 Min. (4 Std. 15 Min.)
WDG: 3,65 km/h
Wegmarkierung: verschieden
Anspruch: Mittel
Wetter: Sonnig
Steigung: ca. 225 m
Sehenswertes: Ruhr, Harkortsee, Burg Wetter, Fünf-Giebel-Eck, Harkortturm, Harkortberg, Dampfmaschinenschwungrad.
Notiz: Erste Streckenwanderung. Los geht es am Freibad in Wetter. Wir folgen den Wanderzeichen X 20 und kommen am Harkortsee vorbei. Es geht aufwärts nach Freiheit. Hier sind bekannte Sehenswürdigkeiten zu sehen, wie die Burg Wetter oder das Fünf-Giebel-Eck, ein Arrangement von mehreren Häusern. Steil weiter gehen wir durch die Stadt. Wir kommen in den Wald und passieren den Harkortturm. Der Harkortturm wurde 1884 erbaut und ist 35 Meter hoch. Zurzeit ist er abgesperrt, da er baufällig ist. Warntafeln informieren uns das Grillen verboten ist, einige Leute auf den Wiesen halten sich leider nicht dran. Es geht wieder in den Wald. Schön diese Kühle, sonst wäre das nicht auszuhalten. Durch ein Ungeschick fällt Claudia hin. Sofort wird sie von mir ärztlich behandelt. Sogar eine ältere Dame will helfen. Es geht weiter jetzt abwärts nach Herdecke. An einen Brunnen waschen wir das Knie von Claudi aus. Es geht durch die Stadt bis zur Anlegestelle des Personenschiffs MS „Friedrich Harkort“. Wir müssen 45 Minuten warten bis das Schiff kommt. Da wir wieder zum Ausgang müssen fahren wir mit dem Schiff. Eine einfache Fahrt kostet 2,50 pro Person. Die Fahrt dauert eine halbe Stunde, hier trinken wir noch was. In Wetter angekommen geht es zurück zum Parkplatz.
Meine Wertung:

Bis zum Harkortturm sind wir auf gleichem Weg gegangen. Anschließend wäre es besser gewesen auch Richtung Schiff zu wandern. Das war eine Wanderung, an die wir uns nicht gerne erinnern.
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Was ist denn passiert?
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Seit dieser Wanderung weiß ich, daß es Wälder gibt, die für die Forstwirtschaft sind und in denen nicht auf Wanderer Rücksicht genommen werden muß. Dagegen dürfen in Naherholungsgebieten die Wege nicht mit Wald zugefällt werden.
Ich habe ein paar E-mails mit Wetter ausgetauscht und das Verkehrsamt kann nichts dafür, wenn Wege nicht begehbar sind.
http://nrw-freizeit.blog.de/2006/07/04/wetter_an_der_ruhr_eine_besichtigung~932849
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Wie gesagt ist mir leider auch schon passiert.
Kriminel wird es wenn der Weg durch Holzfällarbeiten gesperrt ist. Entweder umkehren oder einen Umweg machen.
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